Die Natur macht es uns vor. In unseren Ökosystemen laufen fast alle Prozesse im Kreislauf. So werden in Wäldern Nährstoffe aus Boden, Wasser und Luft (CO2) mit Hilfe der Sonne in Holz oder andere Pflanzenbestandteile eingebaut. Sauerstoff wird dabei freigesetzt. Fallen im Herbst die Blätter oder bricht ein Baum um, werden die Pflanzenteile wieder zu Nährstoffen in der Erde und CO2 wird wieder freigesetzt.
Würden wir Menschen Produkte unseres Bedarfs konsequent im Kreislauf führen, gäbe es erheblich weniger Umweltbelastungen. Kreislaufwirtschaft wird daher mittlerweile von der EU vorgeschrieben und in Deutschland mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie gesetzlich verankert. Der BUND fordert zusätzlich ein Ressourcenschutzgesetz, das die Entnahme von primären Rohstoffen minimiert und damit die Kreislaufführung stark ankurbeln könnte.

Kreislaufwirtschaft (Grafik: Prof. Jürgen Poerschke)
European Green Deal – eine konsequente Umsetzung fehlt
Der European Green Deal zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die dabei helfen, den Klimawandel zu stoppen. Hierzu gehört auch die Kreislaufführung von Gebäuden und Baustoffen, deren Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit. Der hohe Energie- und Rohstoffverbrauch für die Herstellung von Gebäuden soll damit deutlich reduziert werden. Die Natur macht es uns vor. Kreislauffähige Bauprodukte: Vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament (Pressemitteilung, 13. Dezember 2023).
Zum Europäischen Green Deal gehört auch der Arten- und Lebensraumschutz. Die EU begründet das so: „Biodiversität ist das Rückgrat des Lebens. Sie ist für den Menschen ebenso wichtig wie für den Umwelt- und Klimaschutz.“ Und sie fordert, 20 bis 30 % der Land- und Meeresflächen für Artenvielfalt zu schützen. Besonders betroffen ist laut EU-Bericht auch der Zustand der Wälder. Mit dem am 17.Juni 2024 beschlossenen nature restauration law soll das umgesetzt werden.
Die Umsetzung wichtiger Maßnahmen zum European Green Deal scheitert aber oft an intervenierenden Lobbyinteressen. So ist aktuell die Maßnahme „Umweltorientiertes öffentliches Ausschreibungswesen“ aufgeweicht worden durch den Zusatz, bei höheren Kosten für nachhaltige Produkte bereits ab 10 Prozent Preissteigerung von dieser Regel wieder abweichen zu dürfen.
Nachzulesen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/12/13/circular-construction-products-council-and-parliament-strike-provisional-deal/
Die Forderungen des BUND zum European Green Deal sind:
Den „Green Deal“ fortsetzen und vertiefen und ein neues EU-Ressourcenschutzgesetz aufsetzen. Hierzu heißt es unter anderem: “Der jüngst vorgeschlagene „Critical Raw Materials Act“ wird nicht ausreichen, um den Ressourcenverbrauch Europas auf ein nachhaltiges und gerechtes Maß zu reduzieren. Es braucht einen „Ressource Protection Act“ mit verbindlichen Reduktionszielen und einem Reduktionspfad. Über diese muss eine absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs in allen Mitgliedsstaaten erreicht werden.“
„Die Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft bedarf klarer und verbindlicher europäischer Abfallvermeidungsziele für alle Sektoren. Die Abfallhierarchie muss endlich ernst genommen werden und Vermeidung, Wiederverwendung und echtes Recycling oberstes Prinzip sein.“ https://www.bund-niedersachsen.de/fileadmin/niedersachsen/bilder/umweltpolitik/BUND-politisches-Papier-Europawahl-012024.pdf
BRD: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie und Bauordnungen der Länder
Zurzeit werden in Deutschland über Länderregelungen einzelne Aspekte der Kreislaufwirtschaft gefördert. So erstellt Niedersachsen seit Ende 2023 die neue Fassung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Hier wird der Umbau von Gebäuden, z.B. mit Aufstockung weiterer Geschosse und Aufteilung von großen Wohnungen in mehrere kleinere, vereinfacht. Dies ist ein guter Schritt in Richtung Bestandswiedernutzung statt Abriss. Der BUND formuliert zusätzlich, den Abriss von Gebäuden nur nach einer Prüfung zu genehmigen, eben um mehr Altbauten zu erhalten: https://www.mw.niedersachsen.de/download/204812
Abfall-Hierarchie
Um Materialien optimal im Kreislauf zu führen, sind folgende Schritte für Baustoffe zu wählen:
Gebäude und Produkte sollen möglichst langlebig sein. Gebäude müssen daher umgenutzt und renoviert statt abgerissen werden. Baustoffe müssen zerstörungsfrei rückbaubar sein, falls sie bei Renovierung, Umnutzung oder Gebäuderückbau nicht mehr benötigt werden. Auch Bauprodukte sollten reparierbar sein. Wenn das Produkt oft wiederverwendet wurde und nicht mehr aufgearbeitet werden kann, sollte es zermahlen und das Material recycelt werden. Daher wird geraten, Bauprodukte möglichst sortenrein herzustellen. Solange ein Produkt der Aufbereitung und Reparatur zugeführt wird, behält es seinen Status als „Produkt“. Wird es jedoch zermahlen und soll dann recycelt werden, hat das Material oder Produkt einen Status als „Abfall“ und unterliegt anderen Gesetzen. Es ist aktuell schwer, aus einem „Abfallstoff“ wieder einen Stoff für einen Status „Produkt“ zu bekommen, also einen einmal deklarierten Abfallstoff zu recyceln.
Ressourcenschutzgesetz gefordert
In allen Bereichen wird zu viel Material verschwendet statt wiederverwendet. Das betrifft die Kurzlebigkeit von technischen Geräten, Produktion von Verpackungen, Verbrauch an primären Rohstoffen wie Gips. Der BUND fordert daher ein Ende der Verschwendung und dafür ein Ressourcenschutzgesetz. Diese soll folgende Schritte zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs einhalten:
- Bis 2030 muss der Ressourcenverbrauch muss bum 50 % reduziert werden!
- Bis 2050 muss der Verbrauch abiotischer Primärrohstoffe um 85 % auf sechs Tonnen pro Person und Jahr gesenkt werden! https://www.bund.net/ressourcen-technik/ressourcenschutzgesetz/